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BFH Urteil v. - X R 117/89 BStBl 1993 II S. 261

Gesetze: AO 1977 § 164AO 1977 § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 2

Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO bei inhaltlichem Widerspruch zwischen allgemeiner Verwaltungsvorschrift und späterer Gerichtsentscheidung; Zulässigkeit einer zweiten und nunmehr abschließenden Prüfung eines Sachverhalts

Leitsatz

1. Der nach § 176 Abs. 2 AO 1977 bedeutsame inhaltliche Widerspruch zwischen allgemeiner Verwaltungsvorschrift und höchstrichterlicher Entscheidung erfordert, daß ein bestimmtes Rechtsproblem nach der (zeitlich früheren) Verwaltungsregelung auf andere (für den Steuerpflichtigen günstigere) Weise zu lösen ist als nach der (späteren) Gerichtsentscheidung.

2. Die zweite umfassende und abschließende Prüfung eines Sachverhaltskomplexes, der zuvor schon einer vorläufigen Sonderprüfung unterlag, verstößt jedenfalls dann nicht gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, wenn sich die Finanzbehörde eine solche Verfahrensweise von Anfang an (z.B. in der bestandskräftig gewordenen Prüfungsanordnung) ausdrücklich vorbehalten hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 261
BFH/NV 1993 S. 25 Nr. 5
HAAAA-94401

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