Eine wirksame Rechnungsberichtigung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann vorliegen, wenn die ursprüngliche Rechnung nicht an den Rechnungsaussteller zurückgegeben wird
Leitsatz
Hat ein Unternehmer in einer Rechnung für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und steht fest, daß der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung weder in Anspruch genommen hat noch künftig geltend machen kann, liegt eine wirksame Berichtigung des Steuerbetrags i.S. des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 1980 bereits dann vor, wenn eine vom Unternehmer erstellte schriftliche Berichtigung des Steuerbetrags dem Leistungsempfänger zugeht, ohne daß der Unternehmer die ursprüngliche Rechnung zurückerhält.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 251 BFH/NV 1993 S. 22 Nr. 4 UAAAA-94398
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