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NWB Nr. 48 vom Seite 3229

Auf dem Weg zum Verbraucherschutz bei (Immobilien-)Transaktionen?

Dr. Florian Lauscher und Philipp Berger

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3254Virtuelle Datenräume sind ein wesentlicher Bestandteil des Transaktionsgeschäfts. Der Verkäufer stellt auf diesem Weg dem Käufer umfassende Informationen über die Zielgesellschaft oder deren Assets zur Verfügung. Der Käufer wertet diese ihm zur Kenntnis gebrachten Informationen im Rahmen seiner Due Diligence aus. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (, NWB IAAAJ-49504) stellt die Rollenverteilung zwischen Verkäufer und Käufer nun auf den Kopf. Für Verkäufer kann das weitreichende Folgen haben.

Unzureichende Aufklärung durch Bereitstellung von virtuellen Daten

In der Transaktionspraxis sind die Parteien bisher davon ausgegangen, dass der Verkäufer seine Aufklärungspflichten durch das Bereitstellen von Unterlagen über das Verkaufsobjekt im (virtuellen) Datenraum erfüllt. Davon kann auf Grundlage der Entscheidung des BGH nun jedoch nicht mehr ausgegangen werden.

[i]BGH orientiert sich an den Erwartungen des VerkäufersOb ein Verkäufer durch das Bereitstellen von Dokumenten im Datenraum die berechtigte Erwartung an den Käufer haben kann, dass dieser die Information auch zur Kenntnis nimmt, hängt von verschiedenen Kriterien...