Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Online-Nachricht - Donnerstag, 23.11.2023
Verfahrensrecht | Bekanntmachung nach § 139b Abs. 13 Satz 1 und 2 AO (BGBl)
Das BMF hat am bekannt gemacht, dass die technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung nach § 139b Abs. 10 Satz 1 Nr. 2, 3 und Satz 2 AO an das BZSt ab dem erstmalig vorliegen.
Quelle: BGBl. 2023 I Nr. 314 vom 23.11.2023 (il)