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Verfahrensrecht | Keine Fertigung einer Daten-CD im Rahmen der Akteneinsicht (BFH)
Das Finanzgericht (FG) ist nicht
verpflichtet, Behördenakten, die in Papierform vorliegen, zu digitalisieren und
deren Inhalt auf einer Daten-CD einem Beteiligten zu übergeben. Dies gilt auch,
wenn das FG am ersetzenden Scannen im Sinne des
§ 52b Abs.
6 Satz 1 FGO teilnimmt (; nicht zur
Veröffentlichung bestimmt am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob sich aus § 78 FGO ein Anspruch auf Digitalisierung von Behördenakten, die in Papierform vorliegen, ergibt.
Hintergrund: Der Anspruch auf Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren ergibt sich aus § 78 FGO. Nach § 78 Abs. 1 Satz 1 und 2 FGO können die Beteiligten die Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge, Ausdrucke und ...