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Verfahrensrecht | Keine Fertigung einer Daten-CD im Rahmen der Akteneinsicht (BFH)
Das Finanzgericht (FG) ist nicht verpflichtet, Behördenakten, die in Papierform vorliegen, zu digitalisieren und deren Inhalt auf einer Daten-CD einem Beteiligten zu übergeben. Dies gilt auch, wenn das FG am ersetzenden Scannen im Sinne des § 52b Abs. 6 Satz 1 FGO teilnimmt ( (AdV); nicht zur Veröffentlichung bestimmt am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob sich aus § 78 FGO ein Anspruch auf Digitalisierung von Behördenakten, die in Papierform vorliegen, ergibt.
Hintergrund: Der Anspruch auf Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren ergibt sich aus § 78 FGO. Nach § 78 Abs. 1 Satz 1 und 2 FGO können die Beteiligten die Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge, Ausdrucke und ...