1. Versorgungsleistungen nach befristetem Vorbehaltsnießbrauch als dauernde Last 2. Zur Abgrenzung zwischen betrieblicher Veräußerungs-/Erwerbsrente und privater Versorgungsrente
Leitsatz
1. Eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last kann auch dann vorliegen, wenn im Vermögensübergabevertrag zunächst ein befristeter Vorbehaltsnießbrauch und zeitlich hieran anschließend eine Versorgungsrente vereinbart werden.
2. Zur Unterscheidung zwischen betrieblicher Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente und privater Versorgungsrente.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 23 BFH/NV 1992 S. 80 Nr. 12 LAAAA-94388
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