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Einkommensteuer | Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen ab (BMF)
Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab bekannt gemacht ( Z IV C 5 - S 2353/19/10010 :005).
Die Übersicht über die ab geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: Z IV C 5 - S 2353/19/10010 :005 (il)