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SV-Status | Bilanzbuchhalter in einer Steuerberatungsgesellschaft
Es spricht für eine abhängige Beschäftigung eines nicht zum Geschäftsführer bestellten mitarbeitenden Gesellschafters, wenn dessen Gesellschafterstellung ihn trotz eines Anteils am Stammkapital von 50 % im Rahmen seiner Tätigkeit als Bilanzbuchhalter für die Gesellschaft nicht in die Lage versetzt, Einzelanweisungen an sich im Bedarfsfall zu verhindern.
Der Gesellschafter war vorliegend als für die GmbH tätiger Bilanzbuchhalter rechtlich an die Weisungen des alleinigen Geschäftsführers gebunden. Hieran ändert auch die in den Geschäftsführervertrag ergänzend aufgenommene Regelung nichts, wonach die Einstellung oder Kündigung von mitarbeitenden Gesellschaftern zu den über den Geschäftsbetrieb hinausgehenden Geschäften zählt, für die der Geschäftsführer die vorherige Genehmigung der...