Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VII R 45/92 BStBl 1993 II S. 200

Gesetze: KraftStG 1979 § 3 Nr. 7 Buchst. aBewG § 33 Abs. 1BewG § 34 Abs. 7

Der Begriff "landwirtschaftlicher Betrieb" i. S. von § 3 Nr. 7 KraftStG ist in Anknüpfung an bewertungsrechtliche Gesichtspunkte zu bestimmen; Brieftaubenzucht oder -haltung ist kein landwirtschaftlicher Betrieb

Leitsatz

1. Der Begriff "landwirtschaftlicher Betrieb" i.S. von § 3 Nr. 7 KraftStG 1979 ist in Anknüpfung an bewertungsrechtliche Gesichtspunkte zu bestimmen. Bewertungsrechtliche Festlegungen sind jedoch kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht verbindlich.

2. Eine Brieftaubenzucht oder -haltung kennzeichnet sich nicht als landwirtschaftlicher Betrieb (1.).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 200
BFH/NV 1993 S. 13 Nr. 3
YAAAA-94375

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen