Die Grundsätze der Rechtsprechung zu den sog. "Bauherrenmodellen" gelten auch für Vorgänge, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO der Steuer unterliegen
Leitsatz
Die Grundsätze, unter denen nach der ständigen Rechtsprechung des BFH grunderwerbsteuerrechtlich Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück in einem zukünftigen, von der Veräußererseite noch herbeizuführenden Zustand anzusehen ist (sog. Bauherrenmodelle), gelten nicht nur für die Beurteilung solcher Rechtsgeschäfte, bei denen sich die Steuerpflicht unmittelbar aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 ergibt, sondern auch für in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eingebettete nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO 1977 der Steuer unterliegende Vorgänge.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 197 BFH/NV 1993 S. 12 Nr. 3 EAAAA-94373
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