Gesetze: SGB VII § 9; BKV § 6; BKV Anl. 1 Nr. 2112
Leitsatz
Leitsatz:
Tritt eine Gonarthrose vor dem Stichtag und damit außerhalb des zeitlichen Rückwirkungsumfangs der BK 2112 auf, kann sie nicht als Berufskrankheit anerkannt werden. Das Vorliegen von schwerer Gonarthrose an einem Knie begründet den Eintritt des Versicherungsfalls nach BK 2112. Das zeitlich nach dem Stichtag erfolgende Auftreten einer entsprechenden Gonarthrose an dem anderen Knie begründet kein Eintreten eines neuen Versicherungsfalls, wenn - wie hier - eine einseitig kniebelastende Tätigkeit nicht vorgelegen hat (Anschluss an ). Dabei kommt für die Anerkennung einer Gonarthrose i.S.v. BK 2112 unter bestimmten Voraussetzungen auch der alleinige Nachweis schwerer Knorpelschäden mittels MRT-Untersuchung oder vorhandener Arthroskopiebefunde in Betracht.
Fundstelle(n): LAAAJ-52908
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.