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BFH Urteil v. - VIII R 12/89 BStBl 1993 II S. 18

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1EStG 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG § 23

Zur Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bei einem in seinem Bestand wechselnden Wertpapierdepot.

Leitsatz

Zur Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bei einem in seinem Bestand wechselnden Wertpapierdepot

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 18
BFH/NV 1992 S. 79 Nr. 12
VAAAA-94363

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