Änderung; Bestandskraft; Gewinnermittlungsart; Wahlrecht
Rechtsfrage
Ist es einem Steuerpflichtigen rechtlich möglich, auch nach Bestandskraft der Ursprungsveranlagung im Rahmen der gegen die Änderungsbescheide gerichteten Einsprüche sein Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart neu auszuüben, um Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung zu glätten?
Gesetze: EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5, AO § 177
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.11.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
JAAAJ-52806