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BFH  - IX R 27/23 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GG Art 100 Abs 1, SolZG 1995 § 1 Abs 1, GG Art 14

Rechtsfrage

Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995:

Ist die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 1999 bis 2002 mangels zeitlicher Befristung des Solidaritätszuschlagsgesetzes verfassungswidrig?

Das Revisionsverfahren wurde bisher unter II R 27/15 geführt und war dort ausgesetzt bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in dem Verfahren 2 BvL 6/14. Das BVerfG hat über das konkrete Normenkontrollverfahren mit dortigem Beschluss vom - 2 BvL 6/14 entschieden. Der Aussetzungsgrund für das Revisionsverfahren II R 27/15 ist damit entfallen. Das Revisionsverfahren wird beim zwischenzeitlich sachlich zuständig gewordenen IX. Senat unter IX R 27/23 fortgeführt.

Solidaritätszuschlag; Übermaßbesteuerung

Fundstelle(n):
Nr. 46/2024 S. 2801
BFH/PR 2024 S. 207 Nr. 7
DStRE 2024 S. 727 Nr. 12
EStB 2024 S. 166 Nr. 5
QAAAJ-52792

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