Kompendium Gesundheitsökonomie
2. Aufl. 2023
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FF. Ordnungsrahmen des Pflegesystems
F.11. Besonderheiten von Pflegeleistungen
Die Pflegeversicherung wurde in Deutschland im Jahr 1995 eingeführt. Sie besteht aus der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) und der Privaten Pflegeversicherung (PPV). Die Aufwendungen für ambulante Pflege daheim oder die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim waren bis dahin von den Pflegebedürftigen selbst oder deren Angehörigen zu tragen.
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht nur, wenn der MD Pflegebedürftigkeit attestiert hat. Die erhältlichen Leistungen wiederum differieren der Höhe nach in Abhängigkeit des jeweiligen Pflegegrades. Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen, seither fünf Pflegegrade. Das maßgebliche gesetzliche Regelwerk findet sich im Sozialgesetzbuch XI.
Wie die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen, wächst auch der Pflegemarkt in Deutschland dynamisch. In Abgrenzung zum Gesundheitswesen geht es beim hier betrachteten Pflegemarkt um Leistungen für Pflegebedürftige. Pflegebedürftigkeit tritt naturgemäß weit überwiegend im hohen Alter ein, aber nicht ausschließlich. Sie kann z. B. auch Folge einer Erkrankung in jungen Jahren sein. In der Regel geht eine Pflegebedürftigkeit m...