IFRS 2024
21. Aufl. 2023
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III. Sachanlagevermögen (Property, Plant and Equipment)
Das Sachanlagevermögen i. S. von IAS 16 umfasst Vermögenswerte, die für die Erstellung von Produkten oder Dienstleistungen, für die Vermietung oder für administrative Zwecke gehalten werden und voraussichtlich länger als ein Jahr genutzt werden (IAS 16.6 ff.). Betroffen sind insbesondere Grundstücke und Gebäude (property), Produktionsstätten (plants), Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung (equipment). Auch Reserve- und Wartungsgeräte sowie Ersatzteile, die der Produktion dienen und über ein Jahr hinaus genutzt werden, sind Sachanlagen (dies betrifft vor allem Ersatzteile für bestehende Sachanlagen; .8).
Sachanlagen sind auch fruchttragende Pflanzen, die länger als ein Jahr zur Ernte von Früchten genutzt und nicht selbst als landwirtschaftliches Erzeugnis verkauft werden. Nicht unter IAS 16 fallen aber sonstige Pflanzen und Tiere (siehe Kap. VI.3., S. 105). Ausgenommen sind auch Bodenschätze bzw. Rechte auf Bodenschätze sowie Vermögenswerte, die nach IFRS 5 zur Veräußerung stehen (siehe Kap. V.6., S. 95). Von IAS 16 ausgenommen sind ferner Immobilien, die als Finanzinvestitionen gehalten werden (IAS 40); die Behandlung ist in Kap. III.6., S. 57 dargestellt.
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