Unentgeltliche Übertragung eines Nacherbenanwartschaftsrechts auf einen Dritten - Erwerb des Dritten im Nacherbfall unterliegt der Erbschaftsteuer
- Verhältnis des Erwerbers zum Vorerben bzw. Erblassers maßgebend
Leitsatz
Überträgt der Nacherbe nach Eintritt des (Vor-)Erbfalles, aber vor Eintritt der Nacherbfolge sein Nacherbenanwartschaftsrecht unentgeltlich auf einen Dritten, so unterliegt der Erwerb des Dritten bei Eintritt des Nacherbfalles gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative ErbStG 1974 i.V.m. den §§ 1922, 2139 BGB der Erbschaftsteuer. Steuerklasse, Steuersatz und Höhe des persönlichen Freibetrages nach § 16 ErbStG 1974 richten sich in diesem Fall nach dem Verhältnis des Erwerbers zum Vorerben (§ 6 Abs. 2 Satz 1 ErbStG 1974) bzw. zum Erblasser (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG 1974), nicht hingegen nach dem Verhältnis des Nacherben zu den genannten Personen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 158 BFH/NV 1993 S. 11 Nr. 3 GAAAA-94355
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