Grunderwerbsteuerpflichtige Übertragung eines kommunalen
Grundstücks von einer unselbständigen örtlichen Stiftung an eine
gemeinnützige rechtsfähige Stiftung
Leitsatz
Überträgt eine Kommune ohne Entgelt ein Grundstück, das zu einer unselbständigen örtlichen Stiftung im Sinne von § 115 Abs.
1 Nr. 2 der Hessischen Gemeindeordnung gehört, an eine von der Kommune errichteten gemeinnützigen rechtsfähigen Stiftung,
ist dies wegen Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe keine freigebige Zuwendung und deshalb nicht nach § 3 Nr. 2 GrEStG von
der Grunderwerbsteuer befreit.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 7 Nr. 28 DStRE 2024 S. 872 Nr. 14 ErbStB 2024 S. 36 Nr. 2 ErbStB 2024 S. 36 Nr. 2 UVR 2023 S. 361 Nr. 12 LAAAJ-52707
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