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NaRp Nr. 3 vom Seite 35

Nachhaltigkeitsberichterstattung über den Energiemix nach ESRS E1 und Abfälle nach ESRS E5

Herkunfts- und Abfallbehandlungsnachweise

Prof. Dr. Karina Sopp und Katharina Frewein

Die Nachweisführung im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt an Bedeutung, indem diese teilweise Voraussetzung für die Befüllung der Datenpunkte ist. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Berichtspflichten in Bezug auf den Energieverbrauch und Abfälle gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Dokumentation erfordert die Integration von Informationen in unternehmerische Abläufe und die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Verwertungsunternehmen.

Kernaussagen
  • Die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der geforderten Granularität ist für viele Unternehmen noch neu. Daher sollten zeitnah Vorbereitungen getroffen werden, so dass die nötigen Nachweise fristgerecht zur Berichtserstellung zur Verfügung stehen und die angemessene Dokumentation von Nachweisen sichergestellt werden kann.

  • Vereinbarungen zur Datenlieferung mit Vertragspartnern (Energielieferanten, Abfallbehandler und dergleichen) werden in vielen Fällen nötig sein, um die Datenverfügbarkeit sicherzustellen.

I. Einleitung

Die Dokumentation der Eigenschaften von bezogenen Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von erzeugten Produkten und Nebenerzeugnissen inklusive des Abfalls gewinnt mit der Ausweitung der...