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FG des Saarlandes | Steuerliche Schlechterstellung beschränkt Steuerpflichtiger durch abgeltend wirkende Steuerabzüge ohne Abzug eines Sparerpauschbetrags erfolgt zu Recht
Der Kläger lebte im Streitjahr 2017 in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und erzielte Einkünfte aus der Vermietung eines inländischen Grundstücks. Er bezog darüber hinaus inländische Kapitalerträge, für die Kapitalertragsteuer einbehalten worden war. Mit seiner Einkommensteuererklärung beantragte der Kläger die Durchführung der Günstigerprüfung für diese Kapitalerträge.
Im Bescheid über die Einkommensteuer fanden hingegen lediglich die Vermietungseinkünfte Berücksichtigung. Der Kläger begehrte mit dem Einspruch gegen den Steuerbescheid die Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags, weil dieser und mithin auch die Regelung des § 32d Abs. 4 EStG auch für beschränkt Steuerpflichtige anwendbar seien. Der Einspruch blieb ohne Erfolg.
Das FG des Saarlandes wies die Klage als unbegrü...