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Kauf und Verkauf von Steuerberaterpraxen
Berufs- und zivilrechtlicher Rahmen, Interessenlage und Transaktionsempfehlungen
Die Übertragung einer Steuerberaterpraxis ist für den Veräußerer meist der Abschluss seiner freiberuflichen Tätigkeit, jedenfalls ist sie ein bedeutender beruflicher Abschnitt. Für den Erwerber ist die Übernahme eine Führungs- und Organisationsaufgabe. Er übernimmt insbesondere die Verantwortung für die zu übertragenden Mandate und die übergehenden Mitarbeiter. Das gilt sowohl für den Einstieg in die eigene Praxis als auch dann, wenn eine Steuerberaterpraxis in eine bestehende Einheit eingebracht wird, in dieses neue Gefüge integriert und in diesem weiterentwickelt werden soll. Eine gut geplante und gesteuerte Transaktion mit einer passgenauen vertraglichen Vereinbarung erspart Reibungsverluste und Rechtsstreitigkeiten. Worauf im Wesentlichen zu achten ist, erläutert der folgende Beitrag.
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I. Berufsrechtlicher Hintergrund
[i]StB-Praxis als besonderer TransaktionsgegenstandDie Zulässigkeit der Übertragung einer Steuerberaterpraxis gegen Entgelt folgt aus der Vertragsfreiheit. In § 28 Abs. 1 Satz 1 der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer i. d. F. v. (BOStB) wird die Zulässigkeit deklaratorisch klargestellt. Diese Bekräftigung lässt den Rückschluss zu, dass es sich bei einer Steuerberaterpraxis um einen bes...