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Online-Nachricht - Freitag, 17.11.2023

MoPeG | Grunderwerbsteuerliche Begünstigungen für Personengesellschaften vorerst gesichert? (DStV)

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags möchte im Zuge des Wachstumschancengesetzes für Rechtssicherheit sorgen. Der DStV-Steuerrechtsausschuss gibt Hinweise für die Praxis, was mit Inkrafttreten des MoPeG gilt.

Hintergrund: Bei Steuerberatern sowie ihren Mandanten besteht seit geraumer Zeit eine hohe Unsicherheit, wie sich das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) auf die Begünstigungen nach §§ 5, 6, 7 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) auswirkt. Mit Inkrafttreten zum wird das Gesamthandsprinzip für Personengesellschaften im Gesellschaftsrecht aufgegeben.

Hierzu führt der DStV weiter aus: