Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
MoPeG | Grunderwerbsteuerliche Begünstigungen für Personengesellschaften vorerst gesichert? (DStV)
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags möchte im Zuge des Wachstumschancengesetzes für Rechtssicherheit sorgen. Der DStV-Steuerrechtsausschuss gibt Hinweise für die Praxis, was mit Inkrafttreten des MoPeG gilt.
Hintergrund: Bei Steuerberatern sowie ihren Mandanten besteht seit geraumer Zeit eine hohe Unsicherheit, wie sich das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) auf die Begünstigungen nach §§ 5, 6, 7 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) auswirkt. Mit Inkrafttreten zum wird das Gesamthandsprinzip für Personengesellschaften im Gesellschaftsrecht aufgegeben.
Hierzu führt der DStV weiter aus:
Der DStV hat daher BMF und Gesetzgeber bereits in seiner Stellungnahme S 17/22 zum JStG 2022 und erneut in seinen Stellung...