Berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen erledigten Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid nur in besonderen Fällen
Leitsatz
Nach Ergehen eines Umsatzsteuerjahresbescheides kann das berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides mit Rücksicht auf die Zulässigkeit eines Antrags gemäß § 68 FGO nicht mit der Erwägung begründet werden, das FA werde bei der Entscheidung über den Einspruch gegen den Jahresbescheid die Auffassung des Gerichts in einem rechtskräftigen Urteil über die Rechtmäßigkeit des Vorauszahlungsbescheides berücksichtigen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 120 BFH/NV 1993 S. 7 Nr. 2 YAAAA-94336
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