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BPatG Urteil v. - 6 Ni 1/22 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des in englischer Verfahrenssprache u.a. mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents EP 1 534 545 (im Folgenden: „Streitpatent“) mit der Bezeichnung „Vehicle having an anti-dive/lockout mechanism“ (Fahrzeug mit Antikipp/Sperr-Mechanismus). Das Streitpatent ist am 18. August 2003 unter Inanspruchnahme der Prioritäten der US- amerikanischen Patentanmeldungen 60/404,180 P vom 16. August 2002 und 60/421,178 P vom 25. Oktober 2002 (provisional applications) angemeldet worden und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen DE 603 36 657.0 geführt. Die Offenlegungsschrift wurde als WO 2004/016451 A2 (Anlage A1) veröffentlicht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:290323U6Ni1.22EP.0

Fundstelle(n):
ZAAAJ-52481

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