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Arbeitsrecht | Bundesregierung beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung (BMAS)
Die Bundesregierung hat am die vom BMAS vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum zunächst auf 12,41 € brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.
Mit der Verordnung hat die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission vom rechtsverbindlich umgesetzt.
Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung tritt zum in Kraft.
Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. (il)