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Erbschaftsteuer | § 13a ErbStG - Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten (BFH)
Das FG Münster hat über mehrere Fragen zur Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Erbschaftsteuerbegünstigung nach § 13a ErbStG entschieden ( sowie v. - 3 K 2466/21 F; Revisionen zugelassen).
Sachverhalt: Bei der Klägerin im ersten Urteilsfall (3 K 2723/21 F) handelte es sich um eine GmbH, deren Alleingesellschafter 2017 verstarb. In ihrer Lohnsteueranmeldung für März 2017 erklärte die Klägerin, dass bei ihr 11 Arbeitnehmer (einschließlich Aushilfs- und Teilzeitkräften) beschäftigt waren. Zudem hielt die Klägerin 51 % der Anteile an der I-GmbH, die nach einer gesonderten Feststellung des Finanzamtes H-Stadt 2 Personen beschäftigte. Auf Aufforderung der Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle des Finanzamtes C-Sta...