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BFH 26.09.2023 IX R 9/22, StuB 22/2023 S. 919

Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung – Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Für eine Klage, mit der die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2020 geltend gemacht wird, fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Steuerfestsetzung wegen dieses Punkts vorläufig ist und beim BVerfG bereits ein einschlägiges Musterverfahren (hier: 2 BvR 1505/20) anhängig ist (Bezug: Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG; § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO; § 1 Abs. 1, § 3, § 4 SolZG 1995).

Praxishinweise

(1) Im Zeitpunkt der Klageerhebung war vor dem BVerfG hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 SolZG das – von Bundestagsabgeordneten eingeleitete – Verfahren 2 BvR 1505/20 anhängig. Dieses Verfahren war unter Berufung auf Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 106 GG, Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG eingeleitet worden. Die Kläger im Urteilsfall beriefen sich in ihrem Klageverfahren auf dieselben verfassungsrechtlichen Vorschriften...