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Bundestag beschließt Umsetzung der Mindeststeuer
Nachdem sich die Regierungskoalition auf diverse Änderungsanträge zum Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG) verständigt hatte, hat der Finanzausschuss des Bundestags das Gesetz in der geänderten Form am beschlossen. Der Bundestag hat dem Gesetz dann am zugestimmt.
Nach dem Diskussionsentwurf (vgl. dazu Hubert, StuB 2023 S. 331, NWB WAAAJ-37387; dies., StuB 2023 S. 449, NWB MAAAJ-40739), dem Referentenentwurf und dem daraufhin veröffentlichten Regierungsentwurf des MinBestRL-UmsG (vgl. dazu Hubert, StuB 2023 S. 777, NWB VAAAJ-49034) liegt nunmehr die Beschlussempfehlung des Bundestags-Finanzausschusses vor (BT-Drucks. 20/9190 (neu)). Neben diversen redaktionellen Anpassungen weist die beschlossene Gesetzesfassung auch materielle Änderungen im Vergleich zum Reg...