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Steuerrecht | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Anbietern von Ferienwohnungen
Die Zahlungen eines Anbieters von Ferienwohnungen an die Eigentümer für die vorübergehende Überlassung der Ferienwohnungen sind gewerbesteuerlich hinzuzurechnen, wenn der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Eigentümer als Mietvertrag und nicht als bloßer Vermittlungsvertrag zu qualifizieren ist.
Für die Einstufung als Mietvertrag spricht u. a., dass der Anbieter die Ferienwohnungen im eigenen Namen vermarktet und vom Eigentümer keine Vermittlungsprovision erhält, sondern vielmehr diesem ein Entgelt für die Gebrauchsüberlassung zahlt.
[i]Anbieter von Ferienwohnungen zahlte an die Eigentümer ein ÜberlassungsentgeltDie Firma X war Anbieter von Ferienwohnungen im In- und Ausland und bot die Ferienwohnungen im Streitjahr 2010 über eine Internetplattform, über Reisebüros sowie über Kataloge an. Sie schloss mit den Eigentümern der Ferienwohnungen Überlassungsverträge ab, na...