Bei Einbringung in Kapitalgesellschaft Besitzzeitanrechnung nur im Falle der Einbringung zu Buchwerten
Leitsatz
1. Wird ein Betrieb oder ein Teilbetrieb gemäß § 20 Abs. 1 UmwStG 1977 in eine Kapitalgesellschaft zu Zwischenwerten eingebracht, so werden Besitzzeiten i. S. des § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG des einbringenden Gesellschafters der Kapitalgesellschaft nicht angerechnet.
2. Es ist weder § 23 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 2 Satz 2 noch § 15 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 5 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 1977 analog anwendbar.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 988 BFH/NV 1992 S. 69 Nr. 10 KAAAA-94319
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