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BFH Urteil v. - VIII R 72/87 BStBl 1992 II S. 958

Gesetze: AO §§ 164 Abs. 2, 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, 173 Abs. 1, 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2EStG §§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 1, 6b Abs. 3GewStG § 7

Keine Bilanzänderung nach bestandskräftiger Gewinnfeststellung nur für Zwecke der Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrages

Leitsatz

Das FA darf die Zustimmung zu einer Bilanzänderung wegen eines allein für gewerbesteuerliche Zwecke neu ausgeübten Bilanzierungswahlrechtes ablehnen, sofern die (Sonder-)Bilanz der bereits bestandskräftigen Gewinnfeststellung zugrunde gelegen hat (Ergänzung zum , BFHE 158, 520, BStBl II 1990, 195):

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 958
BFH/NV 1992 S. 73 Nr. 11
TAAAA-94303

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