Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachhaltigkeit | Europäische Kommission verschiebt Einführung sektorspezifischer Nachhaltigkeitsstandards
Die am in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für EU-Unternehmen sowie für bestimmte Drittstaatenunternehmen erweitert. Die relevanten Berichtsinhalte sind in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geregelt, die am in Form eines Delegierten Rechtsakts veröffentlicht worden sind.
In diesem Zusammenhang traf die Europäische Kommission kürzlich eine bedeutsame Entscheidung, indem sie die geplante Einführung der ergänzenden, sektorspezifischen ESRS deutlich in die Zukunft verschoben hat. Gemäß der ursprünglichen Planung sollte dieses zweite Berichtspaket mit Standards für verschiedene Branchen bis zum veröffentlicht werden. Erste Entwürfe waren seitens der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) auch ber...