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Einkommensteuer | Klage im "cum/ex-Verfahren" abgewiesen (FG)
Der 6. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat am Donnerstag, dem , in einem sog. cum/ex-Verfahren entschieden und die Klage abgewiesen (6 K 228/20). Die Revision wurde nicht zugelassen.
Es besteht aber die Möglichkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH.
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Quelle: FG Hamburg, Pressemitteilung v. (il)