Auf Gesellschaftsvertrag beruhender Übergang eines Gesellschaftsanteils auf Mitgesellschafter beim Tod eines Gesellschafters - Bereicherungswille kein Tatbestandmerkmal des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG
- Einziehung eines GmbH-Anteils
Leitsatz
1. Das subjektive Merkmal des Bewußtseins der Unentgeltlichkeit gehört nicht zum gesetzlichen Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG 1974.
2. Wächst der Anteil des Gesellschafters einer Personengesellschaft als Folge der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Fortführung der Gesellschaft beim Tod des Gesellschafters den übrigen Gesellschaftern gemäß § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB an, so unterliegt der damit verbundene Übergang des Anteils des Verstorbenen am Gesellschaftsvermögen auf diese nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG 1974 der Erbschaftsteuer.
3. Wird beim Tod des Gesellschafters einer GmbH der Geschäftsanteil des Verstorbenen gemäß § 34 GmbHG eingezogen, so kommt eine Besteuerung der GmbH gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG 1974 in Ansehung eines die Abfindung der Erben übersteigenden Wertes des Geschäftsanteils nicht in Betracht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 912 BFH/NV 1992 S. 70 Nr. 10 PAAAA-94284
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