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Auswirkungen des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Nach sukzessiver Anhebung seit 2017 sind seit dem 1.1.2023 sämtliche Hinzuverdienstgrenzen entfallen
Wer nur noch wenige Jahre bis zum Renteneintritt vor sich hat, muss sich fragen, ob und ggf. wann das Arbeitsleben beendet werden soll. Immer häufiger ist das keine einfache Entscheidung mehr. Klar ist: Das frühere Standardmodell „von heute auf morgen aus der Vollzeitarbeit in den Nur-Rentenbezug“ hat längst ausgedient. Während nämlich die einen weiterarbeiten müssen, weil die Rente nicht zum Lebensunterhalt reicht, wollen die anderen länger arbeiten, weil sie sich im Alter mehr leisten möchten oder Freude an der Arbeit haben. Gleichzeitig gibt es viele Menschen, die es aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffen, bis zur Regelaltersgrenze voll weiterzuarbeiten, selbst wenn sie es wollen. Die vorgezogene Altersrente ist allerdings mit finanziellen Einbußen verbunden. Der demografische Wandel und der damit einhergehende, nahezu allgegenwärtige Fachkräftemangel machen das Thema aber auch für Arbeitgeber interessant. Im Beitrag werden die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen eines Zusammentreffens von Beschäftigung und Altersrentenbezug und – als Ergänzung – das Zusammentreffen von Beschäftigung mit Erwerbsminderungsrenten dargestellt.