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Track 08 | Umsatzsteuer: Leistungsaustausch bei sog. Spenden auf Video- bzw. Streamingplattformen
Gefällt einem Zuschauer ein Video oder ein Stream im Internet, kann er bei vielen Plattformen dem Ersteller Coins zukommen lassen. Dieser kann sich das Spielgeld dann in echtem Geld auszahlen lassen. Das FinMin Schleswig-Holstein hat über die Auffassung der Verwaltung informiert, wonach die freiwillige Zahlung von sog. Spenden oder Donations an den Ersteller eines Videos oder einen Streamer das Entgelt für eine sonstige Leistung darstellt. So sieht es auch das FG Düsseldorf.
Damit kommen wir zur Umsatzsteuer. Es geht um die Einnahmen, die bspw. TikToker oder YouTuber erzielen, wenn sie Videos oder Streams online stellen.
Eine wichtige Einnahmequelle sind sog. Spenden oder Trinkgelder – auf Englisch: donations. Gefällt einem Zuschauer ein Video oder ein Stream, kann er bei vielen Plattformen dem Ersteller Coins zukommen lassen. Dieser kann sich das Spielgeld dann in echtem Geld auszahlen lassen.
Es überrascht nicht, dass die Finanzverwaltung die Auffassung vertritt: Die freiwillige Zahlung von sog. Spenden an den Ersteller eines Videos oder einen Streamer stellt das Entgelt für eine sonstige Leistung dar. Darüber hat das Finanzministerium des Lan...