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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 04 | TSE-Implementierung: Sofortabzug der Kosten bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern

Aus Vereinfachungsgründen wird es nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender EU-Taxameter oder Wegstreckenzähler mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Über eine Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung hatten wir in unserer Oktober-Ausgabe 2020 berichtet. Sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden können danach die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender Kassen oder Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung. Und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems.

Nun ist es so, dass zwischenzeitlich der Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ausgeweitet worden ist. Damit sind auch diese elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen ...