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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 03 | Auslagenersatz: Steuerliche Behandlung der an ehrenamtliche Wahlhelfer gezahlten Erfrischungsgelder

Das FinMin Sachsen-Anhalt hat in einem Erlass darüber informiert, dass Erfrischungsgelder, die bei politischen Wahlen als Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Wahlhelfer gezahlt werden, zu einem Drittel steuerfrei sind, mindestens jedoch i. H. von 250 € monatlich. Was die Besteuerung des übersteigenden Betrags angeht, ist zu unterscheiden zwischen den Mitgliedern der Wahlorgane sowie den Wahlhelfern, also den Hilfskräften.

Das Ministerium der Finanzen aus Sachsen-Anhalt hat Stellung genommen zur steuerlichen Behandlung von Erfrischungsgeldern, die bei politischen Wahlen an ehrenamtliche Wahlhelfer geleistet werden. Danach ist ein Drittel der gezahlten Aufwandsentschädigung steuerfrei, mindestens jedoch 250 € monatlich. – Das gilt so natürlich bundesweit.

Wird ein Betrag von weniger als 250 € monatlich geleistet, ist der tatsächlich gezahlte Betrag steuerfrei. Werden für mehrere Wahlen am selben Tag für jede Wahl Erfrischungsgelder gezahlt oder innerhalb eines Monats mehrere Wahlen durchgeführt, sind die gezahlten Aufwandsentschädigungen zusammenzurechnen. Wenn die Drittelregelung nicht zu einem höheren Betrag führt, sind insgesamt nur 250 € steuerfrei...