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BFH Urteil v. - VI R 91/89 BStBl 1992 II S. 856

Gesetze: EStG § 8EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1EStG § 40 Abs. 2

Aufwendungen eines Arbeitgebers für eine mehrtägige Betriebsveranstaltung sind auch dann Arbeitslohn, wenn diese Veranstaltung für die Arbeitnehmer einer auswärtigen Niederlassung eine Werksbesichtigung des Hauptsitzes des Unternehmens einschließt

Leitsatz

Aufwendungen eines Arbeitgebers für den Flug und die Übernachtung der Arbeitnehmer einer auswärtigen Niederlassung des Unternehmens sind auch dann Aufwendungen für den äußeren Rahmen einer mehrtägigen Betriebsveranstaltung und damit Arbeitslohn, wenn die Betriebsveranstaltung eine Besichtigung des Werkes am Hauptsitz des Unternehmens einschließt. Etwas anderes gilt dann, wenn die Werksbesichtigung aus betrieblichen Gründen erforderlich war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 856
BFH/NV 1992 S. 69 Nr. 10
JAAAA-94260

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