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BFH Urteil v. - VI R 113/88 BStBl 1992 II S. 854

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 9a Abs. 1 Nr. 1EStG § 19AO 1977 § 162

Bei Teilnachweis der auf Dienstreisen entfallenden Kfz-Kosten können weitere feststehende Aufwendungen geschätzt werden

Leitsatz

Bei der Ermittlung der auf Dienstreisen entfallenden Kfz-Kosten kann der Steuerpflichtige einen Teilnachweis der ihm tatsächlich entstandenen Aufwendungen erbringen und weitere dem Grunde nach feststehende Aufwendungen schätzen lassen. Dabei darf das FA von den für den Steuerpflichtigen ungünstigsten Umständen ausgehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 854
BFH/NV 1992 S. 51 Nr. 8
MAAAA-94259

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