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BetrAV | Verschlechternder Eingriff in eine Versorgungszusage
Bei einem verschlechternden Eingriff in eine auf einer Konzernbetriebsvereinbarung beruhenden Versorgungszusage ist ungeachtet der Person des Versorgungsschuldners regelmäßig die wirtschaftliche Lage des Konzerns maßgeblich. Ein außergewöhnlich hoher Rückstellungsbedarf für künftige Versorgungsansprüche kann als „sachlich-proportionaler Grund“ i. S. des dreistufigen Prüfungsschemas des BAG einen verschlechternden Eingriff in eine auf einer Konzernbetriebsvereinbarung beruhenden Versorgungszusage rechtfertigen.
Im vorliegenden Streit der Parteien über die Höhe der dem früheren Arbeitnehmer zustehenden betrieblichen Altersversorgung liege es auf der Hand, dass die prognostizierte Entwicklung bei den Pensionsrückstellungen die A-AG dazu veranlassen durfte gegenzusteuern, auch wenn g...