Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zulassung | GmbH-Geschäftsführer kann kein Syndikus sein
Das Anstellungsverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers ist kein Arbeitsverhältnis i. S. des § 46 Abs. 2 BRAO. Aus einer früheren Zulassung als Syndikusrechtsanwalt kann ein Volljurist keine Rechte herleiten. Ein Bestandsschutz besteht nicht.
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sei das Anstellungsverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers grds. kein Arbeitsvertrag, sondern ein auf die Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramtes gerichteter freier Dienstvertrag, so das Gericht. Die im Jahr 2021 von der DRV Bund in einem Anfrageverfahren (vgl. § 7a SGB IV) in ihrem inzwischen bestandskräftigen Bescheid getroffene Feststellung, der Volljurist übe seine Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer bei der GmbH seit dem im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses aus, habe nicht ...