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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 371/23

Gesetze: SGB V § 240 Abs. 1 S. 1; SGB V § 240 Abs. 4a S. 1; SGB V § 240 Abs. 4a S. 3; SGB V § 240 Abs. 4a S. 4; SGB X § 44

Leitsatz

Leitsatz:

Die in § 240 Abs. 4a Satz 4 SGB V normierte Dreijahresfrist zum Nachweis der tatsächlich im betreffenden Kalenderjahr erzielten Einnahmen bildet eine absolute Grenze. Aus der strikten Anwendung der Dreijahresfrist ergibt sich keine Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten.

Fundstelle(n):
PAAAJ-51618

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