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IWB Nr. 21 vom Seite 886

Entwurf des Finanzgesetzes für das Jahr 2024 in Frankreich

Überblick über die geplanten neuen Steuervorschriften

François Hellio und Diane Auther

[i]Projet de loi de finances pour 2024 v. 27.9.2023 (französischer Entwurf) unter https://www.assemblee-nationale.fr/dyn/16/textes/l16b1680_projet-loi.pdfAm hat die französische Regierung den Entwurf des Finanzgesetzes für das Jahr 2024 vorgestellt, welches Ende des Jahres in seiner endgültigen Version verabschiedet werden soll. Die Premierministerin aktivierte am im Namen der französischen Regierung den „Artikel 49.3“ der französischen Verfassung, um den ersten Teil dieses Entwurfs (der sich auf die Haushaltseinnahmen, also die Steuern, bezieht) ohne Abstimmung im Parlament zu verabschieden. Da kein Misstrauensverfahren gegen die Regierung angenommen wurde, gilt dieser Teil des Gesetzes als in erster Lesung verabschiedet. Anschließend setzt der Finanzgesetzentwurf sein Gesetzgebungsverfahren vor dem Senat fort. Anpassungen des Entwurfs durch den Senat und die Assemblée nationale in zweiter Lesung sind noch möglich, sollten aber die wichtigsten Maßnahmen nicht verändern. Die einzelnen Maßnahmen müssen noch vom Verfassungsrat bestätigt werden. Die neuen Vorschriften werden im Wesentlichen ab dem Anwendung finden. In diesem Betrag werden wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die in diesem Gesetzentwurf vorgesehen sind, geben. Zusätzliche zu den Eckpunkten, die im Folgenden beschrieben werden, hat der Finanzgesetzentwurf auf die Abschaffung der Abgabe auf den Mehrwert der Unternehmen (sog. cotisation sur la valeur ajoutée des entreprises ? CVAE) ab 2024 verzichtet. Aus Haushaltsgründen hat die Regierung die vollständige Steuerbefreiung nun auf 2027 verschoben und bis dahin eine Senkung des Steuersatzes vorgesehen.

Kernaussagen
  • Der Finanzgesetzentwurf enthält nur wenige Bestimmungen für natürliche Personen. Für große Unternehmen wird die Kontrolle der Verrechnungspreise verschärft mit einer strengeren Dokumentationspflicht und neuen Maßnahmen bezüglich der Übertragung von schwer zu bewertenden immateriellen Vermögenswerten.

  • Die Richtline (EU) 2022/2523 zur „Säule 2“ wird mit einigen Besonderheiten in das innerstaatliche französische Recht umgesetzt.

  • Im Rahmen der ökologischen Ambitionen der Regierung wird eine neue Steuergutschrift für Investitionen durch Unternehmen in die „grüne“ Industrie geschaffen.S. 887