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Der Entwurf der Zinshöhenschranke
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 861Am hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des sog. Wachstumschancengesetzes vorgelegt, in dem u. a. die Einführung einer Zinshöhenschranke als neuer § 4l EStG-E vorgesehen ist. Durch die Zinshöhenschranke soll der Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben aus konzerninternen Darlehen deutscher Darlehensnehmer mit verbundenen Unternehmen im In- und Ausland unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Die neue Regelung soll als „Maßnahme zur Verbesserung der Steuerfairness“ eingeordnet werden. Bei genauerer Analyse der Tatbestände der Zinshöhenschranke aus Verrechnungspreissicht ist jedoch zweifelhaft, dass durch die derzeitige Ausgestaltung diese Zielsetzung erreicht wird.
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I. Tatbestände – wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit und Informationsaustausch
[i]Kombination zweier Tests?Die Zinshöhenschranke sieht eine Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsen oberhalb eines gesetzlichen Höchstsatzes vor (Basiszinssatz nach § 247 BGB zuzüglich 2 %) und soll insbesondere Gesellschaften treffen, die keine ausreichende wirtschaftliche Substanz in Bezug auf die Finanzierungstätigkeit aufweisen oder für die der Ansässigkeitsstaat keine ausre...