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Umwandlungssteuer | Verlustabzugsverbot gemäß § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG 2006 bei Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung (BFH)
Die Vorschrift des § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 UmwStG in der im Streitjahr 2015 anwendbaren Fassung (UmwStG 2006), nach der ein Übernahmeverlust außer Ansatz bleibt, ist für im Privatvermögen und im Betriebsvermögen gehaltene Anteile an der übertragenden Körperschaft anwendbar. Ein für den Abzug des Übernahmeverlusts schädlicher Anteilserwerb innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag liegt wegen der Fiktion des § 5 Abs. 1 UmwStG 2006 auch dann vor, wenn der übernehmende Rechtsträger die Anteile tatsächlich erst nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft hat (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Abweichend von § 4 Abs. 6 Satz 2 bis 5 UmwStG 2006 bleibt ein Übernahmeverlust nach § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG 2006 außer Ansatz, soweit bei Veräußerung der Anteile an der übertragenden Kör...