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Umwandlungssteuer | Verlustabzugsverbot gemäß § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG 2006 bei Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung (BFH)
Die Vorschrift des § 4 Abs. 6 Satz
6 Alternative 2 UmwStG in der im Streitjahr 2015 anwendbaren Fassung (UmwStG
2006), nach der ein Übernahmeverlust außer Ansatz bleibt, ist für im
Privatvermögen und im Betriebsvermögen gehaltene Anteile an der übertragenden
Körperschaft anwendbar. Ein für den Abzug des Übernahmeverlusts schädlicher
Anteilserwerb innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem steuerlichen
Übertragungsstichtag liegt wegen der Fiktion des § 5 Abs. 1 UmwStG 2006 auch
dann vor, wenn der übernehmende Rechtsträger die Anteile tatsächlich erst nach
dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft hat (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Abweichend von § 4 Abs. 6 Satz 2 bis 5 UmwStG 2006 bleibt ein Übernahmeverlust nach § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG 2006 außer Ansatz, soweit bei Veräußerung der Anteile an der übertragenden Kör...