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Verfahrensrecht | Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO (BFH)
Die Rechtsprechung des BGH zum bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch und ihre Folgen für die Vermutung nach § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO können nicht auf ein steuerrechtliches Drei-Personen-Verhältnis übertragen werden, in dem das Finanzamt als Dritter Anfechtungsgegner ist. Ob der Schuldner im Sinne von § 133 InsO mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz gehandelt und das Finanzamt diesen gekannt hat, ist daher im Einzelfall zu prüfen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Rechtsprechung des BGH, nach der im Falle eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs des zahlungsunfähigen Schuldners mit einem Gläubiger allein aus dem Wissen des Gläubigers um die zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht auf sein Wissen von einer Gl...