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IWB Nr. 21 vom

Erwerb und Verwertung deutscher Immobilien durch liechtensteinische Stiftungen

Claudius Fischer und Florian Büchel

Zum langfristigen Erhalt von Vermögen (Unternehmen, Immobilien, Kapitalvermögen) können steueroptimierte, privatnützige Stiftungen ein geeignetes Instrument sein. Liechtensteinische Stiftungen sind berechtigt, Immobilien in Deutschland mit Eintrag im Grundbuch zu erwerben, zu vermieten und wieder zu veräußern.

I. Steuerliche Anerkennung liechtensteinischer Stiftungen im Inland

Sind die Begünstigten der Stiftung allesamt Personen, die in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben (und deshalb im Inland nicht steuerpflichtig sind), wird die Stiftung von vornherein anerkannt. Die deutschen Steuerbehörden haben aber das Recht, den Status der Begünstigten zu erfragen.

Sind an der Stiftung Personen begünstigt, die in Deutschland steuerpflichtig sind, wird die Stiftung nur anerkannt, wenn der Stifter das Stiftungsvermögen der Stiftung endgültig und unwiderruflich zuführt. Schädlich ist es, wenn der Stifter sich Änderungs- oder Widerrufsrechte vorbehalten hat. In diesem Fall kommt es zur Durchgriffsbesteuerung.

Die Übertragung von Vermögenswerten von einer in Deutschland steuerpflichtigen Person auf eine anzuerkennende Stiftung stell...