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BMF 09.10.2023 III C 3 - S 7395/19/10001 :003, IWB 21/2023 S. 860

BMF | Vorgaben für Fiskalvertretung in Deutschland

Ausländische Unternehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in Deutschland einen Fiskalvertreter zu bestellen und sich von diesem bei der Erfüllung der umsatzsteuerrechtlichen Pflichten vertreten zu lassen. Das BMF hat das seinerzeit als Einführungsschreiben erlassene , NWB UAAAA-77362 überarbeitet und fünf neue Abschnitte 22a.1–22e.1 in den UStAE eingefügt. Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden, das wurde aufgehoben.

Hierbei [i]Die Verwaltungsauffassung zur Fiskalvertretung wurde in den Umsatzsteueranwendungserlass aufgenommenwird insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass § 22b UStG, in dem die Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters im Rahmen des Instituts der Fiskalvertretung (§§ 22a22e UStG) geregelt werden, mit Wirkung zum geändert wurde: Fiskalver...