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Umsatzsteuer | Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen (BFH)
Bei Überweisungen liegt eine
Vereinnahmung des Entgelts im Sinne von
§
13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG auch dann erst im Zeitpunkt
der Gutschrift auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers vor, wenn die
Wertstellung (Valutierung) bereits zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wird
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen entsteht bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind.
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Vereinnahmung eines Entgelts erst am Tag der Gutschrift des Überweisungsbetrags oder bereits zuvor am Tag der rückwirkenden Wertstellung (Valutierung) vorliegt: Der Kläger berechnete Kläger die Umsat...